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Künstliche Intelligenz und Kunstfreiheit: wie programmiert man das Grundrecht auf Kunstfreiheit in die Artificial Intelligence?

Ommeln, Miriam

Abstract:

Üblicherweise verbindet man von vornherein die Entscheidungssysteme der Artificial Intelligence mit dem Gedankengut von rationalen Überzeugungen und Ergebnissen, wobei sich die technikfreisetzenden und -begrenzenden Zielvorstellungen schon irgendwie vernünftig und sinnvoll handhaben lassen können. In weiten Teilen trifft das auch tatsächlich zu. Diese schon klassisch zu nennende Annahme erhält jedoch eine völlig andere Qualität durch die zunehmende Fragmentisierung von Codes sowie durch die Informatisierung der Dinge und ihrer smarten Vernetzung, was sich in einer Juridifizierung der dinglichen Umwelt äußert. Geht man über das Internet der Dinge oder die Industrie 4.0 hinaus und folgt dem Imperativ des Innovationszwangs betritt man das Gebiet des Bioinformationsrechts1, bei dem eine Verschmelzung von Dingen mit Menschen rechtlich untersucht wird. Dabei kann man feststellen, dass die heute am naheliegendsten Bedenken bei der Umsetzung der Rechte, wie z.B. auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Schutz der Privatsphäre oder das Gleichheitsgrundrecht, in der Technik- und Gesetzesfolgenabschätzung nicht weit genug reichen.
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Postprint §
DOI: 10.5445/IR/1000123629
Cover der Publikation
Zugehörige Institution(en) am KIT Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften – Institut für Philosophie (PHIL)
Institut für Technikzukünfte (ITZ)
Publikationstyp Buchaufsatz
Publikationsjahr 2021
Sprache Deutsch
Identifikator KITopen-ID: 1000123629
Erschienen in Menschenrechte und Menschenwürde. Hrsg.: Karsten Berr
Verlag Frank & Timme
Seiten 9 S.
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